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Österreichischer Ironman-Repräsentant und Militärprofi – angeblich wegen Schwimmens aus der Armee entlassen.OMG

 

Die Geschichte eines Mannes aus Ebenthal, der sich nach Jahren von Auslandseinsätzen mit dem Staat vor Gericht auseinandersetzt – Austria | Österreich

In der kleinen Ortschaft Ebenthal in Niederösterreich, unweit der Grenze und der March-Region Richtung Slowakei, lebt ein Mann, der von sich sagt, er habe mehr als ein Vierteljahrhundert dem Militärdienst gewidmet. Roman W. (46) tritt als Bürger mit deutlich patriotischer Weltanschauung auf – und zugleich als jemand, der sich heute in einem direkten Konflikt mit dem Staat wiederfindet, weil er nach eigenen Worten gegen seine Entlassung aus der KFOR-Mission kämpft.

Auftritt als bekannter Knife-YouTuber JOEX: https://www.youtube.com/@joex/videos

Nach seiner Darstellung war Roman W. mehr als 25 Jahre „beim Militär“, wobei rund 17 Jahre davon Auslandseinsätze gewesen sein sollen. Er nennt konkrete Stationen: 13 Jahre im Rahmen von KFOR, 1 Jahr bei EUFOR in Bosnien und 3 Jahre bei UN-GOLAN. Gleichzeitig betont er ein Detail, das er für entscheidend hält: Sein gesamter Dienst sei im Rahmen der Miliz/aktiven Reserve erfolgt. Er sagt, er sei nie „aktiver Soldat“ gewesen – in dem Sinn, wie es die Öffentlichkeit üblicherweise versteht. Die Folge sei gewesen, dass er zwischen den Einsätzen regelmäßig arbeitslos gewesen sei. Diesen Punkt nennt er als Teil seines Lebensrahmens: viele Jahre im Einsatz, aber zugleich Unsicherheit und „Lücken“ dazwischen.

Ein Video kann man auch hier direkt ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=NCEz0FK0Zfs

Der Bruch sei seiner Aussage nach am 27. November 2025 gekommen. An diesem Tag sei er aus KFOR entlassen worden („entlassen“) – und seitdem, wie er schreibt, kämpfe er gegen das, was er als ungerechte Beendigung seines Einsatzes wahrnimmt. Der Streit soll in einer Gerichtsverhandlung münden: Roman W. gibt an, dass er am 29. Januar 2026 wegen seines Falls einen Termin beim Landesgericht in Korneuburg habe und die Gegenseite die „Republik Österreich“ sei. Daher rahmt er die Situation mit einem emotionalen, aber verständlichen Bild: „David gegen Goliath“ – ein einzelner Mensch gegen staatliche Institutionen, deren Anwälte und Autorität.

Worum geht es im Kern der Vorwürfe? Nach Romans Darstellung wird ihm zur Last gelegt, Videos „öffentlich“ auf YouTube veröffentlicht zu haben. Er selbst behauptet jedoch, dass alle Videos als „nicht gelistet“ – also nicht öffentlich – eingestellt gewesen seien, sodass man sie nur über einen konkreten Link ansehen konnte. Und diesen Link hätten seiner Aussage nach nur drei Personen gehabt: seine Eltern und seine Schwester. Roman W. beschreibt, dass er in den Videos seinen „Unmut“, also seine Unzufriedenheit mit dem Bundesheer und der kosovarischen Bevölkerung, zum Ausdruck gebracht habe, betont jedoch, dass diese Inhalte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien, nicht auf ein Publikum abzielten und erst recht nicht als öffentliche Kommunikation verbreitet werden sollten. Die Videos hätten als Inhalte für seine Familie gedient und als Einblick, wie es ihm geht und wie ein Auslandseinsatz aussieht.

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Daneben gesteht er selbst einen weiteren Verstoß ein – und zwar deutlich offener. Er gibt an, dass er jedes Wochenende im See „Lake Badovz“ nahe Prishtina schwimmen gewesen sei, obwohl dies verboten sein soll und österreichische Soldaten dort nicht hingehen dürften. Den Grund nennt er direkt: Er trainiere für die Weltmeisterschaft im Eisschwimmen in Finnland, die Anfang März 2026 stattfinden soll, und deshalb sei das Training für ihn entscheidend gewesen. Diesen Befehlsverstoß bezeichnet er als real und eingeräumt. Gleichzeitig behauptet er jedoch, dass ein solches Verhalten „niemals und unter keinen Umständen“ ein Grund für eine Entlassung sein dürfe. Mit anderen Worten: Er räumt den Verstoß ein, lehnt aber die Verhältnismäßigkeit der Sanktion ab.

Als dritten Punkt führt Roman an, dass dem österreichischen Bundesheer auch seine öffentliche Aktivität im Online-Bereich missfalle – konkret seine beiden YouTube-Kanäle „JOE X“ und „JOE XPLORER“. Er schreibt, dass er „politisch für die FPÖ“ und gegen die aktuelle Regierung spreche und dass er gegen Massenmigration sei, die Europa seiner Wahrnehmung nach zerstöre. Das gefalle den Generälen in Österreich nicht. Dieses Motiv ist in seiner Darstellung zentral: Er beschreibt den Streit nicht nur als disziplinäre Angelegenheit oder internen Konflikt, sondern als Zusammenprall von Werten und Ansichten, bei dem er glaubt, dass die Institutionen auch wegen seiner politischen Haltung hart reagieren.

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Zufall?

Aus seiner E-Mail ist zu spüren, dass er sich nicht verstecken will. Im Gegenteil: Er sagt ausdrücklich, dass man alles veröffentlichen könne – einschließlich seines Namens – und dass er nach dem Gerichtstermin weitere Themen „öffentlich machen“ wolle, die er als sensibel und kontrovers empfindet: Er erwähnt die Corona-Zwangsimpfung beim Militär, Alkohol im Ausland und vor allem seinen eigenen Fall. Seine abschließende Aufforderung ist eindeutig: „Bitte überall posten, wo möglich.“

https://www.youtube.com/watch?v=YweoIHvWKho

Die gesamte Geschichte stützt Roman auf mehrere Säulen: lange Dienstzeit und wiederholte Einsätze; der „Preis“ der Miliz/aktiven Reserve, der auch Phasen der Arbeitslosigkeit mit sich gebracht habe; die plötzliche Entlassung, die er als unverhältnismäßig empfinde; und schließlich die Überzeugung, dass dahinter eine Mischung aus internem Druck, disziplinären Vorwürfen und der Ablehnung seiner Ansichten stehe. Die Gerichtsverhandlung soll für ihn der Punkt sein, der entscheidet, ob es sich um einen üblichen Streit um Disziplin und Regeln handelt – oder um ein größeres Problem: um die Grenzen der Meinungsfreiheit und darum, wie weit eine Institution gehen darf, wenn ihr nicht gefällt, was ein Angehöriger sagt.

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Meinung: Warum das Vorgehen des Staates unfair wirken kann (und was fairerweise zu ergänzen ist)

Wenn man diese Darstellung als Ausgangspunkt nimmt, kann es auf zwei Ebenen unfair wirken. Die erste ist die Verhältnismäßigkeit: Selbst wenn er Regeln verletzt hat (Schwimmen in einem verbotenen Gebiet) und selbst wenn er in den Aufnahmen unangemessen formulierte Ansichten geäußert hat, wirft eine sofortige „härteste“ Reaktion in Form einer Entlassung die Frage auf, ob mildere und standardmäßige disziplinäre Schritte ausgeschöpft wurden – und ob es eine klare, konsistente Praxis auch für andere Fälle gibt.

Die zweite Ebene ist Meinungsfreiheit versus Loyalität: Wenn es tatsächlich um Videos ging, die als nicht öffentlich eingestellt und nur mit der Familie geteilt wurden, ist es legitim zu fragen, wie dieser Inhalt überhaupt in den Bewertungsprozess gelangte – und ob dadurch Grenzen der Privatsphäre überschritten werden.

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Gleichzeitig ist fairerweise auch die andere Seite zu nennen: Das militärische Umfeld ist oft streng in Bezug auf Sicherheit, Reputation und Verhaltensregeln – nicht selten auch außerhalb des Dienstes. Der Staat kann argumentieren, dass selbst nicht öffentliche Inhalte ein Reputations- oder Sicherheitsrisiko darstellen können (z. B. wenn etwas nach außen dringt) (was hier aber nicht passiert sei), und dass Befehlsverstöße in Auslandseinsätzen strenger bewertet werden als im zivilen Umfeld. Solche Argumente können existieren, auch wenn man ihnen nicht zustimmt. Entscheidend wird sein, was genau in den Dokumenten steht, welche internen Vorschriften gelten und wie das Gericht sie auslegt.

Meinung: Soll er klagen – und soll er alles veröffentlichen?

Den Rechtsweg hat Roman nach eigenen Worten bereits eingeschlagen, und der Termin ist am 29. Januar 2026. Wenn er überzeugt ist, dass ihm Unrecht geschehen ist, ist ein Gerichtsverfahren im Rechtsstaat ein normaler und richtiger Weg. Es gibt die Chance, dass die Dinge auf Grundlage von Beweisen, Vorschriften und Verfahrensregeln entschieden werden – nicht nur durch Emotionen oder medialen Druck.

Was das Veröffentlichen betrifft, wäre ich vorsichtiger. Aus rein praktischer Sicht: Öffentliche Statements und die Publikation sensibler Themen vor oder während des Verfahrens können seine prozessuale Position schwächen, weitere Streitigkeiten auslösen (z. B. wegen Verleumdung, Verletzung von Verschwiegenheitspflichten, Sicherheitsregeln) oder unnötig vom Kern des Falls ablenken. Wenn er „alles veröffentlichen“ möchte, ist es meist am sinnvollsten, schrittweise vorzugehen, dokumentengestützt und idealerweise nach Rücksprache mit einem Anwalt – insbesondere bei Vorwürfen, internen militärischen Angelegenheiten und Aussagen, die sich gegen Staat und Institutionen richten. Veröffentlichen: ja – aber strukturiert, überprüfbar, mit Belegen und zu einem Zeitpunkt, der die Prozessstrategie nicht beschädigt. Das ergibt Sinn.

Eine Klage ist sinnvoll, wenn er glaubt, unverhältnismäßig oder wegen seiner Ansichten entlassen worden zu sein!

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Danke, JoeX, für die Unterlagen, die wir sorgfältig studiert und im Rahmen des Zulässigen veröffentlicht haben.
Dein tschechischer Kollege T.